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Seit Januar 2002 hat jeder Arbeitnehmer einen gesetzlichen Anspruch darauf, Teile seines Gehalts steuerbegünstigt in betriebliche Altersvorsorge umzuwandeln und sich somit eine attraktive Zusatzrente aufzubauen. Die betriebliche Altersvorsorge bietet Ihnen entscheidende Vorzüge gegenüber anderen Vorsorgeformen. Was die wenigsten wissen: Sie wird aus dem Bruttoeinkommen finanziert, so dass Sie zusätzlich von besonderen Steuervorteilen und Ersparnissen bei der Sozialversicherung profitieren können. Arbeitgeber können durch bAV die Lohnnebenkosten reduzieren, ihren Mitarbeitern eine attraktive Zusatzversorgung fürs Alter ermöglichen und/oder ihre eigene Altersversorgung optimieren. Sichern auch Sie sich die Vorteile der betrieblichen Altersvorsorge! Hotline - Telefonberatung 0621/1704398 | ![]() | |||||||||||||||
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